Herr Caesar-Preller, wie viele Mandanten mit Corona-Impfschäden vertreten Sie inzwischen?
Wir haben inzwischen 850 Fälle in der Kanzlei, pro Woche kommen im Schnitt zehn dazu. Vor Gericht haben wir inzwischen um die 180 Verfahren anhängig.

Wie kamen Sie zu ihrem ersten Fall?

Das war ein Mandant, den ich zuvor in einem Diesel-Abgas-Verfahren vertreten habe. Der hat mich darauf angesprochen. Und da mich immer die Fälle interessieren, bei denen ein vermeintlich kleiner Mann gegen einen übermächtig scheinenden Gegner kämpft, habe ich mich natürlich dafür interessiert.

Heben sie dem Mandanten helfen können?

Bei Diesel schon, die Klage gegen den Impfstoffhersteller läuft noch. Wie beim Diesel-Skandal dauert es wahrscheinlich Jahre.

Diesel-Klagen haben die Gerichte zum Teil lahm gelegt. Droht das jetzt auch mit Impffolgeschäden nach der Corona-Impfung?
Die Dimensionen sind bei weitem nicht so gewaltig. Aber so selten, wie viele glauben, kommen die Fälle auch nicht vor. Die Impfschäden, die dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldet wurden sind nur die Spitze des Eisberges. Wir schätzen, dass das Dunkelfeld mindestens zehn Mal so groß ist.

Eignet sich jedes vermeintliche Impfopfer für einen Prozess?

Wir sichten schon bei der Mandatsaufnahme und lehnen auch viele Wünsche ab. Es muss schon ein paar ärztliche Gutachten oder Bescheinigungen geben, die einen Zusammenhang zwischen Impfung und Impfschaden deutlich machen.

Welche Schäden sind die häufigsten?

Wir klagen gegen alle vier Hersteller – Biontech, Moderna, Astrazeneca sowie Johnson und Johnson. Bei allen vier Herstellern spielen Thrombosen eine Rolle. Von der Sinusvenenthrombose bis zur tiefen Beinvenenthrombose oder der Thrombose im Auge, wie in dem Fall, den wir in Rottweil verhandeln. Dann natürlich das Fatigue-Syndrom und inzwischen leider auch Krebs. Bis sich der ausbildet dauert es aber länger.

Vor einem Prozess versucht man gewöhnlich einen Vergleich zu schließen. Auch in diesen Fällen?

Natürlich, das ist immer unser erstes Bestreben.

Ist es Ihnen auch schon gelungen?

Anfangs ja. Darüber kann ich allerdings nicht mehr sagen, es gibt eine Verschwiegenheitsverpflichtung. Inzwischen gibt es leider keine Vergleiche mehr.

Dabei müssen die Pharmahersteller nichts bezahlen…

Das stimmt. Am Ende bezahlt die Bundesrepublik Deutschland, weil man die Pharmaindustrie von der Haftung frei gestellt hat. Ich hätte mir im Sinne der Menschen sehr gewünscht, dass es zu mehr Vergleichen gekommen wäre, zumal wir keine Unsummen verlangen. Im Schnitt sind es zischen 100 000 und 120 000 Euro.

Sie selber sind auch geimpft?

Drei mal. Ich bin ja kein Impfgegner. Im Gegenteil. Unser Ansatz ist ein völlig anderer. Zu Corona-Zeiten wurde erklärt, man müsse solidarisch sein, der Krankheit gemeinsam die Stirn bieten. Nun fordern wir Solidarität mit denen, die dafür einen hohen Preis bezahlt haben. Und wenn es angeblich so wenige Impfgeschädigte sind, wie immer behauptet wird, dann ist es doch völlig unverständlich, dass man denen keine Entschädigung zuspricht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen bei Rückfragen zu dieser Thematik jederzeit zur Verfügung. Hierzu können Sie sich in einem kostenlosen Orientierungsgespräch mit einem Anwalt aus Wiesbaden in der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller beraten lassen. Termine können unter der Rufnummer 0611 450230 vereinbart werden.